So können Sie Ihr Auto steuerlich absetzen:

Autofahren und Kilometer sammeln: Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Auto absetzen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. wie Sie Ihr Auto absetzen können.
  2. wann und wie Kilometergeld verrechnet wird.

5 Regeln, wie Sie Ihr Auto absetzen

  • Wenn Sie den Firmenwagen abschreiben möchten, legt das Gesetz eine 8-jährige Nutzungsdauer fest. Für Lkw und Busse verringert sich diese auf 5 Jahre. Die Anschaffungskosten werden mit 40.000 Euro (Angemessenheitsgrenze) als betrieblich veranlasst anerkannt.
  • Diese Grenze gilt auf für Gebrauchtwagen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Falls Ihr Auto die 40.000 Euro Marke überschritten hat, gilt der restliche Betrag als Privataufwand und ist steuerlich nicht absetzbar.
  • Beachten Sie auch die steuerlichen Vorteile für Elektrofahrzeuge. Hier kann es besonders interessant sein, sich über den Sachbezug Elektroauto zu informieren.
  • Auch bei einem geleasten Fahrzeug gilt: 40.000 Euro Angemessenheitsgrenze und 8 Jahre Nutzungsdauer (daher AfA 40.000/8= 5.000 pro Jahr). Der Aufwand muss durch die Leasingraten anhand des Aktivpostens korrigiert werden.
  • Die steuerlichen Einschränkungen gelten NICHT für Lkw, Busse und Kastenwägen. Fällt Ihr Auto unter die Regelung eines „Fiskal-Pkw“? Folgende Liste gibt Aufschluss: https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html
  • Werden mehr als 50 % der jährlichen Kilometerleistung für betriebliche Zwecke zurückgelegt, ist der mit Belegen nachgewiesene tatsächliche Aufwand (z.B. für Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Ersatzteile, AfA usw.) als Betriebsausgabe absetzbar. Der Anteil für Privatfahrten ist abzuziehen.

Kilometer werden zu Geld! Beachte Sie folgende 3 Punkte und die Verwandlung kann beginnen

  • Ihr Fahrzeug befindet sich in Privatbesitz? Wenn die Anzahl der gefahrenen Kilometer weniger als 50 % betrieblich sind, kann das Kilometergeld geltend gemacht werden und die Steuerlast reduziert sich.
  • Das amtliche Kilometergeld für Pkw und Kombi beträgt pro Kilometer € 0,42. Mit diesem Pauschalbetrag sind sämtliche Kosten abgegolten, die durch die Anschaffung und den laufenden Betrieb des Kfz entstehen. Für die betrieblich bedingte Mitbeförderung kann pro Person und Kilometer ein Zuschlag von € 0,05 verrechnet werden. Für andere Fahrzeuge wie Lkw oder Busse gibt es kein amtliches Kilometergeld.
  • Für Vielfahrer: Werden betriebliche Fahrten von mehr als 30.000 km (welche aber weniger als 50% der Jahreskilometerleistung ausmachen) zurückgelegt, können entweder die Kilometergelder für 30.000 km oder die tatsächlichen Kosten im Ausmaß der betrieblichen Nutzung angesetzt werden.

Wird ein Kfz sowohl betrieblich als auch privat genutzt, ist es sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen, da sonst die Höhe des betrieblichen Anteiles nicht exakt ermittelt werden kann. Liegt kein Fahrtenbuch bzw. kein anderer schlüssiger Nachweis vor, wird der Privatanteil von der Finanzverwaltung aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt.

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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