Arbeitszimmer von der Steuer abschreiben

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Viele Selbständige und Unternehmen nutzen Zimmer in ihren Wohnungen oder Häusern für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Diesen “Arbeitsraum” würden sie gerne von der Steuer abschreiben. Dies ist aber oft nicht möglich. Lesen Sie hier alles zur steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Zimmern. Worauf müssen Selbständige achten?

Wann können Sie ein Arbeitszimmer von der Steuer abschreiben?

Eines muss festgehalten werden: Sie können nicht jedes Zimmer von der Steuer abschreiben. Um es steuerlich geltend zu machen, muss der Raum klar als Arbeitszimmer deklariert sein. Dieser Raum kann aber auch nur dann von der Einkommenssteuer abgeschrieben werden, wenn er den “Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” darstellt und klar von dem Rest der Wohnung oder des Hauses abgetrennt ist.

Wann ist ein Raum ein “Arbeitszimmer”?

Damit ein Raum als Arbeitszimmer deklariert werden kann, muss dieser den Charakter eines Wohn- oder Büroraumes haben.

Dieser muss:

  1. Den Mittelpunkt der gesamten unternehmerischen Tätigkeit darstellen.
  2. Zur Ausführung der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Berufes unbedingt notwendig sein.
  3. Beinahe ausschließlich beruflich genutzt werden
  4. Klar von anderen Räumen abtrennbar sein.

Folgende Räume können von der Steuer abgesetzt werden

Räumlichkeit
Absetzbarkeit gegeben 
Ordinations- und Therapieräume (Physiotherapie, Psychotherapie, Zahnarztpraxen etc.)
Lagerräumlichkeiten für Waren
Laboratorien
Dunkelkammern für Fotostudios oder Film
Kanzleiräumlichkeiten
Lagerräumlichkeiten für Waren
Musikzimmer (inkl. Schallschutz) für Berufsmusiker
Werkstätten

Welche Aufwendungen sind von der Steuer abzugsfähig?

Werden die oben genannte Punkte erfüllt, können Sie die folgenden Aufwendungen steuerlich geltend machen:

Aufwendung
Absetzbarkeit gegeben 
anteilige Mietkosten
anteilige Betriebskosten (z.B. Beheizung, Beleuchtung)
Laboratorien
anteilige Finanzierungskosten (nicht jedoch Tilgungsbeträge, diese werden bereits
im Wege der Abschreibung berücksichtigt)
Kosten für Einrichtungsgegenstände

Mehr Informationen

Sie wollen mehr Informationen zur Absetzbarkeit von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten wie Handys? Diese finden Sie in unserer Rubrik “Finanzen”.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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