Viele Selbständige und Unternehmen nutzen Zimmer in ihren Wohnungen oder Häusern für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Diesen “Arbeitsraum” würden sie gerne von der Steuer abschreiben. Dies ist aber oft nicht möglich. Lesen Sie hier alles zur steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Zimmern. Worauf müssen Selbständige achten?
Wann können Sie ein Arbeitszimmer von der Steuer abschreiben?
Eines muss festgehalten werden: Sie können nicht jedes Zimmer von der Steuer abschreiben. Um es steuerlich geltend zu machen, muss der Raum klar als Arbeitszimmer deklariert sein. Dieser Raum kann aber auch nur dann von der Einkommenssteuer abgeschrieben werden, wenn er den “Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit” darstellt und klar von dem Rest der Wohnung oder des Hauses abgetrennt ist.
Wann ist ein Raum ein “Arbeitszimmer”?
Damit ein Raum als Arbeitszimmer deklariert werden kann, muss dieser den Charakter eines Wohn- oder Büroraumes haben.
Dieser muss:
- Den Mittelpunkt der gesamten unternehmerischen Tätigkeit darstellen.
- Zur Ausführung der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Berufes unbedingt notwendig sein.
- Beinahe ausschließlich beruflich genutzt werden
- Klar von anderen Räumen abtrennbar sein.
Folgende Räume können von der Steuer abgesetzt werden
Räumlichkeit |
Absetzbarkeit gegeben
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Ordinations- und Therapieräume (Physiotherapie, Psychotherapie, Zahnarztpraxen etc.)
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Lagerräumlichkeiten für Waren
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Laboratorien
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Dunkelkammern für Fotostudios oder Film
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Kanzleiräumlichkeiten
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Lagerräumlichkeiten für Waren
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Musikzimmer (inkl. Schallschutz) für Berufsmusiker
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Werkstätten
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Welche Aufwendungen sind von der Steuer abzugsfähig?
Werden die oben genannte Punkte erfüllt, können Sie die folgenden Aufwendungen steuerlich geltend machen:
Aufwendung |
Absetzbarkeit gegeben
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anteilige Mietkosten
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anteilige Betriebskosten (z.B. Beheizung, Beleuchtung)
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Laboratorien
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anteilige Finanzierungskosten (nicht jedoch Tilgungsbeträge, diese werden bereits
im Wege der Abschreibung berücksichtigt) |
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Kosten für Einrichtungsgegenstände
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Mehr Informationen
Sie wollen mehr Informationen zur Absetzbarkeit von Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten wie Handys? Diese finden Sie in unserer Rubrik “Finanzen”.
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