Du bist selbständig tätig, Freelancer oder Einzelunternehmer und arbeitest von zu Hause aus? Was gilt es dabei zu beachten? Lässt es der Mietvertrag zu? Wie ist es mit Steuern und was kannst du absetzen? Wir verraten es dir.
Arbeiten von zu Hause: die häufigsten Fragen
- Ist Home Office zulässig?
- Wo sollst bzw. musst du deinen Arbeitsplatz melden, wenn du von zu Hause aus arbeitest?
- Welche Räume kannst du steuerlich absetzen?
- Welche sonstigen Anschaffungen kannst du absetzen?
- Die Vorteile, wenn du von zu Hause aus arbeitest
Ist das Arbeiten von zu Hause in meiner Wohnung zulässig?
Homeoffices werden generell immer beliebter und immer mehr Freelancer sowie EPU arbeiten von zu Hause aus. Dabei ist zuerst allerdings zu prüfen, ob der Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung zulässt. Schließt dieser eine aus, solltest du umgehend Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Dieser muss in jedem Fall über die teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung in Kenntnis gesetzt werden.
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Der Vermieter muss übrigens auch über jegliche Anbringungen (Schilder, Plakate oder Klebefolien) Bescheid wissen und diesen “Umbauarbeiten” zustimmen.
Wo muss ich meinen Arbeitsplatz melden?
Einzelunternehmen haben ihre Firmendaten, inklusive Standort der beruflichen Tätigkeit, beim zuständigen Finanzamt und bei der WKO zu melden.
Kann ich meine Wohnung steuerlich absetzen, wenn ich dort arbeite?
Ja, und Nein! Wenn der Mittelpunkt deiner freiberuflichen Tätigkeit zu Hause liegt, in einem bestimmten (klar abgetrennten) Zimmer, kannst du die Kosten für diesen Raum absetzen. Hierzu zählen neben den Mietkosten auch Neben- und Betriebskosten (u.a Heizungs- und Stromkosten, Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Telefon sowie Internetanschluss, etc.).
Anteilhaft das Homeoffice steuerlich absetzen.
Die Kosten, die auf das Büro entfallen, werden dir somit angerechnet.
Zum Beispiel:
Bist du im Besitz einer 100 Quadratmeter großen Wohnung, bei der 15 Quadratmeter für dein Büro anfallen, kannst du 15 % aller Kosten absetzen. Darüber hinaus können auch Räume, die für die Nutzung deines Büros unabdinglich sind, steuerlich abgesetzt werden. Hierunter fallen zum Beispiel der Gang zum Büro oder auch die Toilette.
Online-Immobiliensuch- und -entdeckungsportale sind nach wie vor eine sehr gute Anlaufstelle, um die passende Wohnung am Wunschort zu finden.
Mehr Informationen zum Thema: Homeoffice steuerlich absetzen.
Welche Vorteile hat das Arbeiten von zu Hause?
Das Arbeiten im Homeoffice kann nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch private: Beruf und Familie können so viel besser vereint werden. Gerade junge Paare, und solche, die gerade erst Eltern geworden sind, können auf diese Weise leichter und schneller wieder den Anschluss an den Beruf finden. Außerdem minimieren sich mühsame Anfahrtszeiten, die verlorene Zeit im Stau oder in der U-Bahn.
Leider sind Ablenkungen in den eigenen vier Wänden meist präsenter, wodurch die Produktivität leiden kann.
Welche sonstigen Anschaffungen kann ich noch absetzen?
Alles Mögliche! Vom betrieblich genutzten Auto bis hin zum Büroschreibtisch oder dem Handy sind Anschaffungen, die deiner gewerblichen Tätigkeit zugute kommen, steuerlich absetzbar. Selbständige können sich am besten bei den jeweiligen Finanzbehörden erkundigen, über wie viele Jahre die einzelnen Anschaffungen abgesetzt werden müssen. Ein Schreibtisch z.B. ist über 13 Jahre abschreibungspflichtig, ein Laptop dagegen nur über drei.
Mehr Infos:
- Welche Waren von der Steuer abgesetzt werden können
- Auto steuerlich absetzen
- Handy steuerlich absetzen
- Kleine Anschaffungen absetzen
Prinzipiell muss jeder Selbständige eigenständig entscheiden, ob ein Homeoffice geeignet wäre. Arbeitest du im Homeoffice? Oder kommt das bei dir gar nicht infrage? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!
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