Viele Tätigkeiten fallen unter die Gewerbeordnung. Freie Berufe tanzen hingegen aus der Reihe, denn sie ermöglichen es, ohne Gewerbeschein zu arbeiten. Welche Berufe in diese Kategorie fallen und welche Voraussetzungen gelten, liest du hier.
Arbeiten ohne Gewerbeschein: was ist möglich?
Du bekommst hier einen Überblick über:
- Die rechtlichen Grundlagen
- Eine Liste der Berufe, die unter das Freie Gewerbe fallen
1. Arbeiten ohne Gewerbeschein: Rechtliche Grundlagen
Für die Ausübung eines freien Berufes ist kein Gewerbeschein notwendig, du musst dich daher nicht um einen solchen kümmern. Eine Meldung beim Finanzamt genügt. Dieses prüft anschließend, ob es sich um ein freies Gewerbe handelt oder nicht. Freiberufler sind nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz (FSVG) oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (SVA) versichert. Interessenvertreter ist der Dachverband für Freie Berufe.
Die fünf Voraussetzungen der freien Berufe sind:
- Entsprechende berufliche Qualifikation bzw. Ausbildung bestimmter freien Berufe (Arzt, Architekt)
- Schöpferisches Talent (Kunst)
- Berufssitz in Österreich
- Auszug aus dem Strafregister muss beim Finanzamt eingereicht werden
- Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden, benötigen einen Nostrifikationsbescheid
2. Freiberufler finden sich häufig …
- im Gesundheitsbereich (Hebammen, Tierärzte, Trainer),
- in der Kreativ-Branche (Musiker, Maler, Designer, Schauspieler, Schriftsteller),
- im juristischen Bereich (Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige),
- in der Wirtschaft (selbstständige Steuerberater, Buchhalter, Berater),
- bei technischen Berufen (Architekten, Raumplaner, Ingenieure).
- Quer durch die Branchen: Unter freie Berufe fallen auch Journalisten, Dolmetcher, Herausgeber von Medien, Vermieter von Privatzimmern, Event-Manager, usw.
Sonderfall „Neue Selbstständige“
„Neue Selbstständige“ arbeiten auf Werkvertragsbasis. Laut Gesetz liegt ein Werkvertrag dann vor, wenn eine Person für die Herstellung eines Werkes bzw. Projektes Entgelt erhält. Sie müssen über eigene Betriebsmittel sowie Räumlichkeiten verfügen und sind dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden. Neue Selbstständige haben eine Pflichtversicherung, die eine Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und eine Vorsorge für Selbstständige beinhaltet.
Folgende Berufe fallen unter die Kategorie Neue Selbstständige:
- Selbstständige, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind (z. B. Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Sachverständige, etc.)
- Freie Dienstnehmer, die fast ausschließlich eigene Betriebsmittel zur Ausführung ihrer Arbeit benutzen
- Personen, die einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind
- Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften (OG oder KG)
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind
- Kommanditisten, die erwerbstätig sind, aber nicht in der eigenen KG
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